Sie wurden verhaftet oder eine Durchsuchung/Beschlagnahme findet statt.

Konzentrieren Sie sich auf zwei Dinge:

1. Schweigen Sie vollständig! Dies gilt unabhängig davon, ob Sie sich unschuldig oder schuldig fühlen. Der Rat zu schweigen wird häufig von Mandanten missachtet – meist mit fatalen Folgen.

2. Verlangen Sie ein Telefonat mit einem Rechtsanwalt! Bestehen Sie auf diesem Recht
Auch bundesweit sind Strafverteidigernotdienste eingerichtet: www.ag-strafrecht.de/Notdienst.aspx