Herzlich Willkommen!

Meine Kanzlei ist konsequent auf die Verteidigung von Beschuldigten gegen den Vorwurf strafbaren Verhaltens ausgerichtet. Nebenklage- oder sonstige Vertretungen von mutmaßlichen Opfern werden nicht übernommen.

Mein Ziel ist es, entschlossen und bestmöglich Ihre Interessen als Beschuldigter durchzusetzen. Jeder Beschuldigte kann unabhängig vom Tatvorwurf eine vorurteilsfreie engagierte und parteiliche Verteidigung erwarten.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über jahrelange praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts und über besondere theoretische Kenntnisse, die ich durch Fortbildungen ständig erweitere.

Es liegt in Ihrem Interesse, Ihre Verteidigung so früh wie möglich in professionelle Hände zu legen. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen des Verdachts strafbaren Verhaltens ermitteln, können damit existenzbedrohende Folgen für Sie und Ihre Familie einhergehen – gerade im Falle des Vollzuges von Untersuchungshaft. Als Beschuldigter fühlt man sich oft irrtümlich verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Gerade derjenige, der sich unschuldig fühlt, verspürt ein starkes Bedürfnis, sich ohne den Beistand eines Rechtsanwalts zu äußern. Hiervon ist dringend abzuraten. Schweigen Sie! Entscheiden Sie mit Ihrem Verteidiger gemeinsam, ob eine Äußerung sinnvoll ist.